Compliance-Hinweisgeber-System der Ströer Gruppe
Willkommen in unserem Compliance-Hinweisgebersystem!
Unsere Selbstverpflichtung
Offene Kommunikation sowie rechtskonformes und integres Handeln sind uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben Mitarbeitende, Geschäftspartner und Dritte stets die Möglichkeit sich vertrauensvoll mit ihren Fragen an die Compliance-Organisation zu wenden oder ihre Bedenken und Hinweise bezüglich möglichem Fehlverhalten vertraulich und sicher zu äußern.Jedem, der nach bestem Wissen und Gewissen auf ein tatsächliches Fehlverhalten oder Missstand hinweist, versichern wir, dass dadurch keinerlei Nachteile zu befürchten sind. Der Schutz unserer Hinweisgeber:innen ist uns wichtig.
Bei der Bearbeitung von Hinweisen werden die Rechte aller Betroffenen gewahrt und bei jeder Ermittlung wird auf Fairness, Angemessenheit, Vertraulichkeit und ein transparentes Verfahren geachtet.
Dabei versichern wir jedem den Hinweisgeber:innen, dass:
• Wir jeden Hinweis ernst nehmen
• Hinweisgeber:innen mit Respekt und Würde behandelt werden
• Die Kommunikation vertraulich erfolgt
• Hinweisgeber keinerlei Nachteile befürchten müssen
Wir danken euch für eure Unterstützung.
Meldestelle nach TTPW-VO
Die Ströer-Compliance-Hotline dient auch als Meldestelle i.S.d. Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).Die Meldestelle steht sowohl natürlichen als auch juristischen Personen offen. Gemeldet werden können Hinweise darauf, dass politische Werbung, die durch die Ströer-Gruppe als Herausgeber veröffentlicht wurde, nicht mit der TTPW-VO im Einklang steht.
Meldungen bzgl. der TTPW-VO müssen folgende Aspekte enthalten:
• Begründung der Abweichung zur TTPW-VO
• Möglichst genaue Beschreibung der betroffenen Anzeige: z.B. Welches Motiv und Medium ist betroffen? Wo und wann wurde die Anzeige gesichtet?
• Name sowie E-Mail-Adresse der meldenden natürlichen oder juristischen Person.
Verfahrensordnung zum Hinweis- und Beschwerdeverfahren nach §8 LkSG
Die Verfahrensordnung zum Hinweis- und Beschwerdeverfahren nach §8 LkSG ist hier abrufbar.Meldung nachverfolgen
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